Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Fa. Telefonbau Reisemann
§1 Allgemeines
- Die nachstehenden AGB gelten für alle Verkaufs- und Liefergeschäfte
sowie Dienstleistungen. Anderslautende Bedingungen des Käufers
gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart
sind. Zu Ihrem Ausschluß bedarf es ansonsten keines Widerspruchs
unsererseits.
- Alle Nebenabsprachen und Vertragsänderungen bedürfen
zu ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder
werden, werden davon der übrige Vertrag und die anderen Bestimmungen
nicht berührt.
§2 Angebote
Unsere Angebote sind unverbindlich und bis zum Vertragsabschluß
freibleibend. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern behalten wir uns
die Berichtigung vor. Die Ware betreffenden Abbildungen, Verzeichnisse,
Prospekte Datenblätter, etc. und die dort aufgeführten
Daten über Leistung, Abmessung, Gewicht, usw. sind nur annähernd
maßgebend, es sei denn, Sie werden ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet.
§3 Vertragsabschluß
- Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag vier Wochen gebunden.
Der Vertrag ist mit der Annahme durch uns oder durch Lieferung
abgeschlossen. Bei Storno des Auftrags durch den Besteller behalten
wir uns eine Stornogebühr von fünf Prozent der Bestellwertes,
jedoch mindestens 20,00 € vor. Für unsererseits zu bestellende
Ware oder Sonderanfertigungen besteht keine Stornomöglichkeit.
- Bei Vereinbarungen von Rücknahmen wird für originalverpackte
und unbeschädigte Ware bis zu 85% vom Rechnungswert gutgeschrieben,
bereits geöffnete Software oder Ware mit Gebrauchtsspuren
kann nicht zurückgenommen werden.
§4 Preise, Versand, Lieferung, Gefahrenübergang
- Preise sind, sofern nicht anders angegeben, reine Nettopreise
und verstehen sich unfrei, zuzüglich Versand und Verpackung,
gesetzliche Abgaben und MwSt.
- An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Lieferungen
und Leistungen sind wir vier Monate gebunden. Bei später
vereinbartem Liefertermin oder wenn der Besteller zu dem Personenkreis
nach §24 AGB-Gesetz gehört, liefern wir zum dann gültigen
Preis nach vorheriger Benachrichtigung des Bestellers.
- Der Versand, einschließlich etwaiger Rücksendungen,
erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ab Adresse Schmölln,
Queerenring 8 bzw. ab Hersteller bei Direktlieferung. Zu Teillieferungen
und -leistungen sind wir jederzeit berechtigt.
- Bei Nichtabnahme von gelieferten oder bereitgestellten Waren
haftet der Besteller mit pauschal 20% des Rechnungswertes zzgl.
der ges. MwSt. sowie der Transportkosten, sofern uns kein größerer
Schaden entstanden ist.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe
der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Besteller
über. Transportversicherung für Inlandslieferungen schließen
wir auf Wunsch zu derzeit 0.06% von Höhe des Warenpreises
ab. Auslandsversicherung auf Anfrage.
- Erstbestellungen liefern wir nur per Vorkasse oder Nachnahme
aus. Danach kann eine Belieferung per Lastschrifteinzug erfolgen,
wenn uns das entsprechende Formular zugeht und die Bonitätsprüfung
positiv verläuft.
- Falsch- oder Fehllieferungen sind uns umgehend schriftlich
anzuzeigen.
§5 Gewährleistung
- Etwaige Beanstandungen von uns gelieferter Ware müssen,
wenn der Mangel offensichtlich ist, unverzüglich, jedoch
spätestens 3 Tage nach Anlieferung, andere Mängel nur
innerhalb von 6 Monaten bzw. innerhalb der vereinbarten Garantiefrist
schriftlich geltend gemacht werden. Zum Nachweis seiner Ansprüche
ist der Besteller verpflichtet, einen Garantienachweis (Rechnungskopie/Lieferschein)
vorzulegen. Für die in unserer Serviceübersicht gelisteten
Hersteller beschleunigt ein Direktversand an die angegebene Adresse
mit unserer Rechnungskopie den Ablauf erheblich.
- Rücksendungen an uns haben frei Haus und versichert zu
erfolgen. Sie sind vorher schriftlich bei uns anzumelden. Geschieht
dies nicht, haben wir das Recht, die Annahme zu verweigern. Rücksendungen
haben in den Originalverpackungen zu erfolgen. Berechtigte Rücksendungen
werden nach Ausbesserung oder Reparatur innerhalb Deutschlands
frei Haus von uns zurückgesandt. Die Gefahr des zufälligen
Untergangs geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder
Frachtführer auf den Kunden über.
- Bei Einsendung von Datenspeichern hat der Kunde eine Sicherungskopie
herzustellen, da die Daten bei Reparaturen verloren gehen könnten.
- Bei berechtigten Beanstandungen haben wir nach unserer Wahl
das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Es treten nach Reparatur/Austausch keine neuen Gewährleistungsfristen
in Kraft.
- Erst nach dreimaligem Fehlschlag der Nachbesserung kann der
Kunde Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung
des Kaufvertrages fordern.
- Schadenersatzforderungen, insbesondere auch für Folgeschäden
jeglicher Art, können nur geltend gemacht werden, wenn eine
Vertragsverletzung durch uns grob fahrlässig oder vorsätzlich
erfolgt ist.
- Sofern von uns auf Ihrem Wunsch ein Vorabaustausch durchgeführt
wurde, berechnen wir für den Fall, dass die als defekt eingesandte
Ware nach Überprüfung durch uns ordnungsgemäß
funktioniert, eine Kostenpauschale von 40,00 € für die
uns entstandenen Fracht- und Arbeitskosten. Sind unsere tatsächlichen
Kosten höher, sind wir berechtigt, diese gegen Nachweis der
Leistungen in Rechnung zu stellen. Analog gilt bei Garantieeinsendungen
ohne Vorabaustausch eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 €.
§6 Lieferzeit
- Von uns angegebene Lieferfristen und Termine sind nur verbindlich,
wenn sie schriftlich vereinbart sind.
- Lieferfristen beginnen mit dem Ausstellungstag der Auftragsbestätigung
unter der Voraussetzung, das sämtliche vom Käufer zu
liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen eingegangen,
oder vereinbarte Zahlungsbedingungen und sonstige Verpflichtungen
eingehalten wurden. Sie gelten als eingehalten, wenn bis Ende
der Lieferfrist die Ware unser Lager oder das Lager des Herstellers
bei Direktlieferung verlassen hat oder zur Abholung bereitsteht.
- Überschreiten wir die vereinbarte Lieferfrist, so hat der
Besteller das Recht, uns schriftlich eine Nachfrist von drei Wochen
zu setzen und nach Fristablauf von Vertrag zurückzutreten.
Schadenersatz wegen Nichterfüllung steht dem Besteller nur
dann zu, wenn wir die Verzögerung grob fahrlässig oder
vorsätzlich herbeigeführt haben.
- Sollten wir aufgrund von höherer Gewalt, behördlicher
Anordnung, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung oder Lieferschwierigkeiten
unserer Lieferanten an der fristgerechten Lieferung gehindert
sein , verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Störungen.
Wird die Störung auf absehbare Zeit nicht wegfallen, sind
wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten,
ohne dass dem Besteller Anspruch auf Nachlieferung oder Schadensersatz
zusteht. In diesem Fall wird der Besteller durch uns unverzüglich
schriftlich benachrichtigt.
- Dem Besteller steht das Recht zu, vom gesamten Vertrag zurückzutreten,
wenn wir nur eine für ihn wertlose Teilmenge liefern können.
§7 Zahlung, Verzug, Aufrechnung
- Sofern keine anderen Zahlungsziele vereinbart sind, werden
Zahlungen sofort rein netto bei Lieferung fällig. Im Verzugsfalle
werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Leitzinssatz
der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch ab in Höhe
von 8 % fällig. Wechsel werden nur nach Absprache angenommen.
Kosten und Spesen hierfür gehen zu Lasten des Kunden. Ferner
behalten wir uns das jederzeitige Recht auf Abtretung unserer
Forderungen an Dritte vor.
- Unsere Forderungen werden auch bei Stundung sofort fällig,
wenn der Kunde mit der Zahlung einer Verbindlichkeit in Verzug
gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Besteller
überschuldet ist oder über sein Vermögen ein Vergleichs-
oder Konkursverfahren eingeleitet ist oder mangels Masse die Eröffnung
abgelehnt wurde. Es sind unter diesen Umständen berechtigt,
Vorbehaltsware zurückzufordern und vom Vertrag zurückzutreten.
- Ergeben sich nach Vertragsabschluß begründete Bedenken,
dass der Besteller nicht kreditwürdig ist, so steht uns das
Recht zu, innerhalb einer Woche Vorkasse oder Sicherheitsleistungen
zu verlangen. Im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, ohne dass dem Besteller hierdurch ein Schadensersatzanspruch
entsteht.
- Der Käufer kann gegenüber unseren Forderungen nur
dann Aufrechnung erklären, wenn die Gegenforderungen unbestritten
oder rechtskräftig ist.
- Werden zur Bezahlung hereingereichte Schecks nicht eingelöst
oder vereinbarte Lastschriften nicht gutgeschrieben oder rückbelastet,
wird neben den entstandenen Kosten eine Bearbeitungspauschale
von 15,00 € erhoben.
§8 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an gelieferter Ware bis zur Zahlung
sämtlicher der Fa. Telefonbau Reisemann, gegen den Käufer
aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Ansprüche vor.
Dies gilt auch, wenn es sich um Forderungen aus früheren
Lieferungen oder Leistungen handelt. Der Kunde darf über
die Vorbehaltsware nur insoweit verfügen, als sie im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr verarbeitet oder veräußert werden
soll.
- Im Falle der Veräußerung tritt der Kunde schon im
Voraus seine Rechte an uns ab. Er ist verpflichtet und wir berechtigt,
seinem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen.
- Wird Vorbehaltsware gepfändet, hat der Kunde uns sofort
umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte hinzuweisen,
sowie uns die für eine Intervention nötigen Unterlagen
zur Verfügung stellen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten
des Kunden.
- Die Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für
uns, ohne uns zu verpflichten.
§9 Leistungsmerkmale, Warenzeichen, Seriennummern
- Für fehlende oder geänderte Leistungsmerkmale der
angebotenen Ware übernehmen wir keine Haftung, da der Hersteller
sich technische Änderungen vorbehält.
- Von uns bezogene Waren dürfen nicht ohne das angebrachte
Warenzeichen weiterverkauft werden. Die Seriennummer darf nicht
entfernt oder unkenntlich gemacht werden.
§10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist für beide Teile Altenburg, auch für sich aus Scheck
und Wechsel ergebende Verpflichtungen.
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